Die neue Digitale Aufbewahrungspflicht
bei Bargeschäften


Wie wirken sich die neuen Anforderungen des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf Ihren
Kassenplatz aus?

Bereits seit dem 01.01.2002 müssen Betriebe alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem, z.B. einer Registrierkasse, erstellt worden sind, während der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)
* jederzeit verfügbar,
* unverzüglich lesbar
* und maschinell

auswertbar aufbewahren.

Am 26.11.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Anforderungen zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen erfassten Geschäftsvorfälle konkretisiert werden

Demnach müssen die Daten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist unzulässig. Ebenso ist das Vorhalten der Daten ausschließlich in gedruckter Form ("Z-Streifen" oder "Journal-Streifen") unzulässig.

Zu den steuerlich relevanten Daten zählen demnach auch:

* Journaldaten
* Auswertungsdaten (Berichte)
* Programmierdaten und
* Stammdatenänderungen

Die Einsatzorte und-zeiträume der Kassen sind ebenfalls zu protokollieren und aufzubewahren. Dies gilt auch für die Organisationsunterlagen Bedienungs- und Programmieranleitungen.

Aus unserer Sicht stellt das o.a. Schreiben des BMF eine Verschärfung der Anforderungen an elektronische Kassensysteme dar. Steuerpflichtige sollten daher kein Risiko eingehen und baldmöglichst auf Kassensysteme umstellen, die die neuen Anforderungen komplett erfüllen. Alle auf dieser Homepage abgebildeten NORIS-Kassen beinhalten sämtliche geforderten Funktionen.

Dieses Dokument wurde sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es stellt jedoch keine steuerliche oder juristische Rechtsberatung dar. Die NORIS-Kassensysteme GmbH darf in diesen Fragen nicht beratend tätig werden. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

Wie funktioniert die Aufbewahrung digitaler Daten mit NORIS-Registrierkassen?


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