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LUPUS
Kassen- und Gastronomiesysteme
Marktplatz . 5
90762 Fürth
Homepage: http://www.kassenlupus.de
E-Mail: hallo@kassenlupus.de

Konzeption, Gestaltung:

LUPUS
Kassen- und Gastronomiesysteme
Jörg Wolff
Marktplatz. 5
90762 Fürth
Tel. 0911 / 7437111
Fax. 0911 / 97797846
E-Mail: hallo@lupusplan.de

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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Datenschutz
Von Nutzern eingegebene persönlicher oder geschäftliche Daten (e-mail-Adresse, Name, Anschrift) erfolgen seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Informationen und Daten ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Lieferungsbedingungen der Firma LUPUS KASSEN- UND GASTRONOMIESYSTEME (AGB)

1. LIEFERFRISTEN werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verzögerung der Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt oder Schadenersatzanspruch. Der Käufer ist an diese Bestellung 90 Tage gebunden. Für die Verkäuferin wird die Bestellung auch wenn eine Zahlung erfolgte - erst durch schriftliche Bestätigung oder Rechnungserteilung bindend. Eine etwaige Nachlieferungsfrist für die Lieferung muß mindestens 90 Tage betragen. Nichtlieferung infolge höherer Gewalt (Krieg, Streik, Energiemangel und ähnliches) machen die Verkäuferin nicht schadenersatzpflichtig.

2. LIEFERUNG erfolgt ab Fürth auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

3. Die Verkäuferin leistet für neue und gebrauchte Maschinen sechs Monate GEWÄHR und zwar derart, daß sie alle Mängel, die auf Arbeits- oder Materialfehlern beruhen, beseitigt. Andere Mängelansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Die Kosten für die Hin- und Rücksendung der beanstandeten Maschine trägt der Käufer. Etwaige Störungen an der gelieferten Maschine entbinden den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Während des Zahlungsrückstandes ruht die Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers. - ACHTUNG. Elektronische Kassen nicht mit anderen Geräten an die gleiche Stromzufuhr anschließen. Es können sonst Störspitzen entstehen, welche nicht unter die Gewährleistung fallen.

4. Die gelieferte Maschine bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen und künftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck und Wechsel bis zur endgültigen Scheck- oder Wechseleinlösung) Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Maschine an Dritte zu verkaufen, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verleihen oder ohne Zustimmung der Verkäuferin von dem ursprünglichen Lieferort zu entfernen. Er haftet für Beschädigung und Verlust.
Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der gelieferten Maschine tritt der Käufer etwaige Versicherungsansprüche in Höhe des jeweiligen Restkaufpreises einschließlich Nebenkosten an die Verkäuferin ab. Pfändungen und jede Art Gefährdung der unter EIGENTUMSVORBEHALT gelieferten Maschine sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich unter Übersendung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen. Vom Käufer sind alle zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Käufer hat der Verkäuferin jeden Schaden zu ersetzen, der ihr durch Unterlassung oder verspätete Mitteilung einer Gefährdung des Eigentums der Verkäuferin entsteht; insbesondere Interventionskosten sind zu erstatten.

5. Gerät der Käufer mit zwei Zahlungen in RÜCKSTAND oder sind der Verkäuferin vereinbarte Wechselakzepte drei Wochen nach erfolgter Lieferung nicht zugegangen oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein (Zahlungsschwierigkeiten, Ladung zur Vermögensoffenbarung usw.) oder werden solche Tatsachen nachträglich bekannt, so kann die Verkäuferin unter Wegfall sämtlicher im Rahmen der Geschäftsverbindung gewährten Stundungen sofortige Zahlung verlangen oder, nachdem dem Käufer eine Nachfrist von einer Woche zur Zahlung des Restkaufpreises gesetzt wurde, vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers zurücktreten und die Rückgabe der gelieferten Maschine verlangen. Der Käufer hat die gelieferte Maschine auf seine Kosten an die Verkäuferin zurückzusenden. Er hat der Verkäuferin für die erfolgte Benutzung und Abnutzung der Maschine bei Rückgabe innerhalb des ersten Halbjahres 25 % des Kaufpreises, bei Rückgabe innerhalb des zweiten Halbjahres 30 % des Kaufpreises, bei Rückgabe innerhalb von jedem weiteren (bis zu vier weiteren) Halbjahr zusätzlich je 10 % des Kaufpreises und hiernach bei Rückgabe innerhalb jedes weiteren Halbjahres zusätzlich 3 % des Kaufpreises zu vergüten. Bei Zahlungsrückständen wird der umseitig angegebene effektive Jahreszins unter Berücksichtigung der Zahlungseingänge berechnet, mindestens jedoch 3 % über dem Bundesbank-Lombardsatz. Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist unzulässig.

6. Zur SICHERHEIT FÜR FORDERUNGEN der Verkäuferin tritt der Käufer hiermit den pfändbaren Teil seiner jetzigen und künftigen Ansprüche auf Lohn, Gehalt und Bezüge jeglicher Art gegen seinen jeweiligen Dienstherrn bzw. Dritte an die Verkäuferin ab.

7. ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich bestätigt werden Mitarbeiter der Verkäuferin sind nur aufgrund schriftlicher Vollmacht inkassoberechtigt.

8. Sollten EINZELNE BESTIMMUNGEN unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Abreden nicht berührt

9. Gerichtsstand ist Fürth, und zwar auch für in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel, gleichgültig, an welchem Ort diese zahlbar gestellt sind,
a) für Käufer, die nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen sind,
b) falls der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
c) falls die Verkäuferin Ansprüche gegen den Käufer im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens, also durch Mahnbescheid, geltend macht.

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